GEMEINSAM GESUNDHEIT GESTALTEN

Bündnis 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg

Kommunale Gesundheitskonferenzen

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Landesgesundheitsgesetz verpflichtet alle Stadt- und Landkreise mit einem Gesundheitsamt, eine Kommunale Gesundheitskonferenz einzurichten. An ihnen sollen alle örtlichen Institutionen und Einrichtungen mit Bezug zu gesundheitlichen Versorgungsfragen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger mitwirken können. Die Leitung obliegt in der Regel der Landrätin/dem Landrat bzw. der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister des jeweiligen Stadt- oder Landkreises.

Die Bündnis 52-Verbändekooperation unterstützt die Kommunalen Gesundheitskonferenzen ausdrücklich, weil Versorgung da ansetzen muss, wo Menschen leben und arbeiten. Vor diesem Hintergrund sind wir in allen Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit eigenen Beauftragten vertreten.

Hintergrund

Seit 2010 wurden auf freiwilliger Basis bereits in 37 von 44 Stadt- und Landkreisen Kommunale Gesundheitskonferenzen ins Leben gerufen. Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Landesgesundheitsgesetz verpflichtet nun alle Stadt- und Landkreise mit einem Gesundheitsamt, eine Kommunale Gesundheitskonferenz einzurichten; in den Stadtkreisen ohne Gesundheitsamt können sie nach wie vor auf freiwilliger Basis etabliert werden.

An den Kommunalen Gesundheitskonferenzen sollen insbesondere delegierte Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus dem Bereich Gesundheitsförderung und Prävention, aus der medizinischen Versorgung, aus der Pflege, aus der Selbsthilfe und aus dem Patientenschutz mitwirken. Hinzu kommen die oder der kommunale Behindertenbeauftragte, die oder der kommunale Suchtbeauftragte sowie weitere Institutionen des Sozialbereichs, die Berührungspunkte mit dem zu beratenden Thema haben. Die Einbindung themenspezifischer Netzwerke in die Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist ausdrücklich erwünscht. Bürgerinnen und Bürger können an der Beratung gesundheitspolitischer Fragestellungen mit örtlichem Bezug beteiligt werden. Die Leitung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen obliegt in der Regel der Landrätin/dem Landrat bzw. der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister des jeweiligen Kreises.

Die Bündnis 52-Verbändekooperation unterstützt die Kommunalen Gesundheitskonferenzen ausdrücklich, weil Versorgung da ansetzen muss, wo Menschen leben und arbeiten. Bei den Aufgaben, die den Kommunalen Gesundheitskonferenzen übertragen werden, ist allerdings strikt darauf zu achten, dass diese auch tatsächlich der Gestaltung vor Ort zugänglich sind und keine Konkurrenz zu gesetzlich normierten Entscheidungsverfahren entsteht.

Aufgaben und Ziele

Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sind ein wichtiges Element der Gesundheitsstrategie des Landes Baden-Württemberg. Ihre Ziele und Aufgaben werden maßgeblich vom Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg bestimmt. Ihm liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass es für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des baden-württembergischen Gesundheitswesen von zentraler Bedeutung ist, den Schwerpunkt nicht nur auf die Versorgung kranker Menschen, sondern auch auf den Erhalt der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu legen. Dazu gehören vor allem Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention, um den negativen Folgen von Bewegungsmangel, Übergewicht und zunehmender Alterung der Gesellschaft entgegen zu wirken.

Dieser Ansatz verspricht insbesondere dann Erfolg, wenn er vor Ort gestaltet wird und alle maßgeblichen regionalen Akteure von Anfang an einbezieht. Insoweit bilden die Kommunalen Gesundheitskonferenzen in erster Linie eine Netzwerk- und Kommunikationsplattform, auf deren Basis zielgruppen- und bedarfsorientierte Konzepte insbesondere zum Aufbau gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen entwickelt werden können. Sie können durch die ihnen immanente Vernetzung darüber hinaus dazu beitragen, Übergänge zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen besser zu gestalten.

Die B 52-Verbändekooperation erachtet die präventive Schwerpunktsetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen für richtungsweisend und unterstützt vor allem diesbezügliche Aktivitäten.

Beauftragtenkarte

Main-Tauber-Kreis Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall Ostalbkreis Landkreis Heidenheim Landkreis Göppingen Alb-Donau-Kreis Stadt Ulm Landkreis Biberach Landkreis Ravensburg Bodenseekreis Landkreis Sigmaringen Landkreis Konstanz Landkreis Tuttlingen Schwarzwald-Baar-Kreis Landkreis Waldshut Landkreis Lörrach Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Stadt Freiburg Landkreis Emmendingen Ortenaukreis Landkreis Rottweil Landkreis Freudenstadt Zollernalbkreis Landkreis Reutlingen Landkreis Tübingen Landkreis Calw Landkreis Böblingen Stuttgart Landkreis Ludwigsburg Enzkreis Pforzheim Landkreis Heilbronn Stadt Heilbronn Mannheim Rhein-Neckar-Kreis Heidelberg Stadt Karlsruhe Landkreis Karlsruhe Rems-Murr-Kreis Esslingen Neckar-Odenwald-Kreis Landkreis Rastatt Stadt Baden-Baden